FAQ

Grundbegriffe:

„Vollstreckungssuchender“ – bezeichnet eine Person, die ein Verfahren zur Durchsetzung einer Forderung eingeleitet hat, und eine Person, zu deren Gunsten das Verfahren von Amts wegen eingeleitet wurde;
„Vollstrecker“ – bezeichnet die Person, gegen die die Forderung realisiert wird
„Teilnehmer“ – eine Person, die nicht Partei des Vollstreckungsverfahrens ist, aber am Verfahren teilnimmt, weil über ihr Recht entschieden wird oder sie ein rechtliches Interesse daran hat;
„Zuständiges Gericht“ – Amts-/Grundgericht, das das Vollstreckungsverfahren führt

Frage:
Bleiben die Belastungen beim Kauf einer Immobilie zum öffentlichen Verkauf im Frachtbrief C des Grundbuchauszuges?
Antwort:
Auf Grundstücken eingetragene Pfandrechte erlöschen mit der Vollstreckung des Beschlusses über die Zuschlagserteilung im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens, in dem die Immobilie veräußert wird, während die eigentlichen Belastungen, Grunddienstbarkeiten und Baurechte nicht mit der Veräußerung der Immobilie erlöschen .

Frage:
Ab wann werde ich Eigentümer einer bei der Auktion gekauften Immobilie?
Antwort:
Das Eigentumsrecht wird durch Eintragung dieses Rechts in das Grundbuch erworben. Nach der Entscheidung über die Zuschlagserteilung wird das Gericht auf Antrag des Käufers den Beschluss anordnen, dass die Immobilie geräumt und an den Käufer übergeben wird.

Frage:
Wie lange dauert die Inbesitznahme beim Kauf auf einer Auktion?
Antworten:
Nach der Entscheidung über den Zuschlag ordnet das Gericht auf Vorschlag des Käufers anderen Personen an, die Immobilie unverzüglich an den Käufer zu übergeben. Die Dauer der Inbesitznahme hängt allein von der Effizienz des das Vollstreckungsverfahren durchführenden Gerichts ab.

Frage:
Wie lange dauert das Vollstreckungs- und wie lange dauert das Insolvenzverfahren?
Antworten:
Da nicht alle Vollstreckungs- und/oder Insolvenzverfahren gleich komplex sind, gibt es keine einheitliche Antwort und die genaue Verfahrensdauer ist nicht bestimmbar.